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Sonntag, 01. August 2010

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Ing. (grad.) Robert Stenger
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Dipl.-Ing. (FH) Willy Tasch
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Schallimmissionsschutz

Der Schallimmissionsschutz behandelt vor allem Fragestellungen der Schallausbreitung im Freien. Ziel ist die Einhaltung von Grenzwerten zum Schutz der Bevölkerung. Für die verschiedenen Lärmquellen wie

  • Verkehr auf Straße, Schiene, Wasserstraße und Luft,
  • Gewerbe- und Industrieanlagen
  • Freizeit- oder Sportanlagen

sind spezielle Regelwerke und Gesetzesgrundlagen anzuwenden. Neben dem Schutzanspruch der lärmbetroffenen Nutzungen wird darin auch die Machbarkeit von Lärmschutzmaßnahmen für den Lärmverursacher angemessen berücksichtigt. 
Unsere Ingenieure bearbeiten sämtliche Aufgaben des Schallimmissionsschutzes in der Bauleitplanung, bei Genehmigungsverfahren für o.g. Anlagen sowie die Aufgaben der Lärmminderungsplanung nach § 47a BImSchG. 

Wölfel ist amtlich bekanntgegebene Messstelle gemäß § 26,28 BImSchG für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen.