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Samstag, 31. Juli 2010

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Dipl.-Ing. (FH) Denise Reiche
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Lärmberechnungen an Flughäfen und Landeplätzen

Fluglärmberechnung mit IMMI

Das Fluglärm-Modul von IMMI ist speziell für die Anforderungen der Fluglärmprognose entwickelt worden und bieten die Benutzerschnittstelle und den Funktionsumfang der anderen IMMI-Module.       

Folgende Berechnungsvorschriften sind in IMMI implementiert: 

  • AzD/ AzBAnleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD) und der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) vom 19. November 2008
  • VBUF: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen vom 22. Mai 2006
  • Europäische Vorschrift: ECAC.CEAC Doc 29 - Report on Standard Method of Computing Noise Contours around Civil Airports
  • ÖAL24: Anleitung zur Berechnung von Fluglärm an Flughäfen/an Landeplätzen/Lärmschutzzonen in der Umgebung von Flugplätzen vom Jänner 2004
  • AzB Ungarn: Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen an zivilen und militärischen Flugplätzen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in Ungarn
  • DIN 45684-1: Ermittlung von Fluggeräuschimmissionen an Landeplätzen vom März 2006
  • AzB-L: Leitlinie zur Ermittlung und Beurteilung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung von Landeplätzen - Landeplatz-Fluglärmrichtlinie von 1997
  • AzB (alt): Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen an zivilen und militärischen Flugplätzen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971

Leistungsmerkmale des Fluglärm-Moduls:

Fluglärmberechnung mit IMMI
Fluglärmberechnung an Flughäfen und Landeplätzen
  • Definition von Start- und Landebahn
  • Modellierung von An-/Abflugstrecken, Platzrunden und Rollwegen gemäß Datenerfassungssystem DES
  • Eingabe von Flugbewegungen für Tag und Nacht in der Erhebungszeit der 6 verkehrsreichsten Monate oder anderen Bezugszeiten
  • Emissionsdatenbank aller Luftfahrzeugklassen mit APU-Einsatz und Rollverkehr
  • Berechnung der äquivalenten Dauerschallpegel für den Tag (LAeq, Tag) und die Nacht (LAeq, Nacht) sowie des Häufigkeits-Maximalpegelkriteriums NAT (Lp, Schw) an Immissionspunkten und im Raster 
  • Ermittlung der Tag-Schutzzonen 1 und 2 und der Nacht-Schutzzone nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
  • Sigma-Regelung: Berechnung des Zuschlags für die Streuung der Nutzung der jeweiligen Bahn-Betriebsrichtung für Immissionspunkte und Raster
  • Eingabe des Grenzpegels für das NAT-Kriterium

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