GUTACHTEN, BERECHNUNG UND
BERATUNG VON EXPERTEN

EFFEKTIVE
MINDERUNGSMAßNAHMEN

ERFÜLLUNG VON BEHÖRDLICHEN
AUFLAGEN, NORMEN UND RICHTLINIEN

Wir sind beratend und als Gutachter tätig und nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 für Prüfungen in den Bereichen Ermittlung von Geräuschen und Erschütterungen, Geräuschmessungen an Windenergieanlagen, Lärm und Schwingungen am Arbeitsplatz, Fluglärm, Bauakustik und im Modul Immissionsschutz akkreditiert. Wir arbeiten bundesweit als nach § 29b des Bundes­Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bekanntgegebene Messstelle für die Ermittlung von Erschütterungen sowie von Emissionen und Immissionen durch Geräusche (Listung in ReSyMeSa).

Ebenso führen wir Güteprüfungen nach DIN 4109 durch. Wölfel Engineering ist als VMPA-Schallschutzprüfstelle zertifiziert. Unsere DAkkS­Registriernummer lautet D-­PL­-19254-­01­-00.

WARUM WIRD IMMISSIONSSCHUTZ IMMER RELEVANTER?


Bau- und Wohnraum ist inzwischen nicht nur in Großstädten wie Hamburg, Berlin oder Stuttgart rar. Daher müssen überall vermehrt auch solche Flächen erschlossen werden, die früher wegen eines hohen Erschütterungsaufkommens, Luftverschmutzung oder zu großer Lärmbelastung nicht dafür in Frage kamen.

Laut einer Studie des Umweltbundesamtes fühlten sich etwa 75 Prozent der Befragten bereits 2018 in ihrem Wohnumfeld durch Straßenverkehr gestört oder belästigt. Und das ist nur eine von vielen Schallquellen.

Hinzu kommen unter anderem Fluglärm, Schienenverkehrslärm, Gewerbe- und Industrielärm, Nachbarschaftslärm und Baustellenlärm. Je nach Intensität und Dauer können Schallimmissionen unsere Lebensqualität beeinträchtigen und im schlimmsten Fall sogar gefährlich für den Menschen sein. Die Verdichtung der Innenstädte, das steigende Verkehrsaufkommen und eine konstant hohe Zahl an neuen Bauvorhaben haben neben der zunehmenden Lärmbelastung außerdem eine schlechtere Luftqualität und ein erhöhtes Erschütterungsaufkommen zur Folge.

Der Immissionsschutz gewinnt daher immer mehr an Bedeutung. Mit dem Ziel, Mensch und Natur im direkten Umfeld der Emissionsquellen vor Beeinträchtigungen zu schützen, gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, Normen und Richtlinien – unter anderem das Bundesimmissionsschutzgesetz und zahlreiche zugehörige Durchführungsverordnungen.

Um die Einhaltung der hier definierten Grenzwerte sicherzustellen und gegebenenfalls frühzeitig effektive Minderungsmaßnahmen entwickeln zu können, ist eine fundierte Berechnung bzw. Prognose unerlässlich.

Kontaktieren Sie uns gerne persönlich

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Wir beraten Sie gerne bei Fragen rund um Lärm, Luftschadstoffe und Erschütterungen.

Dr. rer. nat. Daniel Höhne-Mönch
Beratender Ingenieur
Höchberg

Studium

Physik

Akademischer Grad

Promotion/Dr. rer. nat.

Gremien-Tätigkeit

DIN Normenausschuss 005-55-70 AA Schallschutz im Städtebau

Das begeistert mich an meiner Arbeit bei Wölfel

Die abwechslungsreiche Arbeit. Kein Tag ist wie der andere.

Dipl.-Geophys. Sebastian Ibbeken
Berlin

Studium

Geophysik an der FU, Freie Universität Berlin

Akademischer Grad

Diplom-Geophysiker

Berufliches Motto

Schwierige Aufgaben pragmatisch und zielorientiert lösen

Das begeistert mich an meiner Arbeit bei Wölfel

Die Vielfalt der Aufgaben und deren innovative Bearbeitung

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UNSERE PROJEKTE

Das Immissionsschutzrecht regelt eindeutig, wer die Einhaltung von Grenzwerten sicherstellen und bei Bedarf Minderungsmaßnahmen entwickeln muss. Im Auftrag von Bauherren und Unternehmen sowie Kommunen und Behörden erstellen wir seit vielen Jahren rechtssichere Gutachten, führen Berechnungen und Messungen durch und entwickeln individuelle Lösungen.

Außerdem stehen wir beratend bei rechtlichen sowie technischen Fragestellungen zur Verfügung. Einige Projekte für verschiedene Kundengruppen stellen wir hier vor:

WARUM WIRD VERKEHRSLÄRM BERECHNET UND NICHT GEMESSEN?


Wenn eine neue Straße gebaut oder eine bestehende wesentlich verändert wird, müssen die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchG) berücksichtigt werden. Ziel der Verordnung ist es, Personen im direkten Umkreis vor schädlichen Immissionen zu schützen.

Lärmmessungen werden von vielen Faktoren wie Witterung, aktuellem Verkehrsaufkommen und Hintergrundgeräuschen beeinflusst. Es handelt sich somit immer um eine Momentaufnahme, die Ergebnisse sind nicht reproduzierbar und somit auch nicht rechtssicher. Außerdem müssen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens häufig schon vor Projektbeginn zukünftige Geräuschimmissionen belastbar prognostiziert werden.

Daher wird in der oben genannten Verordnung die Berechnung der Immissionswerte vorgeschrieben. Messungen werden lediglich in der Forschung eingesetzt, um die bestehenden Berechnungsmodelle zu aktualisieren und zu verbessern.

Die validierten Berechnungsmethoden berücksichtigen dabei alle relevanten Verkehrsparameter wie den über ein Jahr gemittelten Verkehr (Mittelungspegel), zulässige Höchstgeschwindigkeiten, die Verkehrszusammensetzung, Straßenoberflächen, Steigungen und Gefälle, Schieneneigenschaften und Ausbreitungsbedingungen.

Aus all diesen Faktoren wird ein Beurteilungspegel für den Tag (6 - 22 Uhr) und ein Beurteilungspegel für die Nacht (22 - 6 Uhr) ermittelt. Die Berechnungen fallen in der Regel zu Gunsten der Betroffenen aus, führen im Vergleich zu Messungen also eher zu einer Überschätzung der mittleren Verkehrslärmbelastung. Wenn die berechneten Beurteilungspegel höher als die Immissionsgrenzwerte sind, müssen entsprechende Lärmminderungs- bzw. Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden. 

IMMI

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IMMI ist unser Software-Paket zur Lärmberechnung im Freien sowie zur Berechnung der Lärmbelastung in Arbeitsräumen und der Ausbreitung von Luftschadstoffen.

35+

JAHRE

5.000+

PROJEKTE

1.500+

KUNDEN