Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung nach Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
Entsprechend Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) müssen die zuständigen Behörden die aktuelle Lärmsituation für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen ermitteln, visualisieren und bewerten. Die Belastung wird hierbei gemäß § 5 Abs. 1 der 34. BImSchV nicht gemessen, sondern mit Hilfe von validierten Methoden berechnet – einmal für den gesamten Tag (24 Stunden, LDEN) und einmal für die Nacht (LNight).
Die Ergebnisse werden farblich abgestuft in sogenannten Lärmkarten dargestellt, sodass auf den ersten Blick deutlich wird, wo Grenzwerte überschritten werden. Solche Lärmkarten müssen jeweils getrennt für die einzelnen Lärmarten Straßen-, Schienen-, Flug- und Gewerbelärm erstellt und in regelmäßigen Abständen überprüft bzw. bei Bedarf überarbeitet werden.
Lärmbrennpunkte vermeiden
Auf Basis dieser Lärmkarten werden im Anschluss unter Mitwirkung der Öffentlichkeit Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung/Lärmbekämpfung sowie zum Schutz ruhiger Gebiete erarbeitet. Mit Hilfe dieser Lärmaktionspläne sollen „Lärmbrennpunkte“ – also Bereiche, in denen die Lebensqualität und Gesundheit der Bewohner beeinträchtigt wird – vermieden werden. Die Ergebnisse können außerdem in die städtebauliche Planung einfließen.
Unser Leistungsportfolio im Bereich Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung
Wir haben langjährige Erfahrung in der Lärmkartierung nach Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG für Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Industrielärm und Fluglärm
- in Deutschland nach Maßgabe der Anforderungen der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Verbindung mit § 47 BImSchG nach den aktuellen Berechnungsvorschriften BUB, BEB und BUF sowie
- EU-weit nach nationalen Regelwerken.
Wir beraten Landesbehörden, Kommunen und Ballungsräume bei der Beschaffung der Eingangsdaten, erstellen Berechnungsmodelle, berechnen Lärmkarten/Belastungen und unterstützen bei der Berichterstattung an die EU sowie der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange.
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung ermitteln wir Belastungsschwerpunkte, erstellen genehmigungsfähige Minderungskonzepte in enger Zusammenarbeit mit den Planungsgremien, weisen die Wirksamkeit von Maßnahmen nach und planen ruhige Gebiete.
Kontaktieren Sie uns gerne persönlich
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Wir beraten Sie gerne bei Fragen rund um Lärm, Luftschadstoffe und Erschütterungen.
Dr. rer. nat.
Daniel Höhne-Mönch
Beratender Ingenieur
Höchberg
+49 931 49708-333
hoehne-moench@woelfel.de
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Physik
Promotion/Dr. rer. nat.
DIN Normenausschuss 005-55-70 AA Schallschutz im Städtebau
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Sebastian Ibbeken
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ibbeken@woelfel.de
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Geophysik an der FU, Freie Universität Berlin
Diplom-Geophysiker
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Die Vielfalt der Aufgaben und deren innovative Bearbeitung
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