Die Umsetzung der RLS-19 in IMMI & Warten auf die 16. BImSchV

Die RLS-19 ist im Oktober 2019 beim FGSV-Verlag veröffentlicht worden. Aktuell beschäftigt sich ein Expertenkreis des NALS mit der Qualitätssicherung durch Testaufgaben (TEST-20). Mit dem Erscheinen wurde das Verfahren zur Änderung der 16. BImSchV eingeleitet. Auf der Website des Deutschen Bundestages ist unter den Pressemitteilungen (hib 891/2020) ein Eintrag vom 1. September 2020 zu diesen Thema zu finden. Darin wird angekündigt, dass die vorgelegten Änderungen zum „urbanen“ Gebiet unverändert übernommen werden. Nun heißt es warten, bis die aktualisierte Fassung der 16. BImSchV veröffentlicht wird. Aus Insider-Kreisen ist zu vernehmen, dass eine Aktualisierung im ersten Quartal 2021 zu erwarten ist.

Bei der RLS-19 als Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen geht es darum, die bisherige RLS-90 abzulösen und – insbesondere beim Emissionsmodell – Anschluss an aktuelle Entwicklungen zu halten. Mit Blick auf die bereits geltende „neue“ SCHALL 03 soll auch die Lücke zur „Schwester-Richtlinie“ geschlossen werden. Schließlich sind beide Richtlinien Teil der 16. BImSchV.

In der Vergangenheit waren es vor allem zwei Problembereiche der „alten“ RLS-90, die zu Diskussionen führten:

  1. Es gab keine ausreichend eindeutigen Regelungen zur Bestimmung und Verwendung des DStrO-Wertes zur Charakterisierung der Geräuschemission von Straßenoberflächen. Somit gab es immer wieder Diskussionen um neue Lärm-Korrekturwerte und keine eindeutige Regelung für Änderungen oder die Einführung neuer DStrO-Werte – insbesondere beim OPA, dem offenporigen (Flüster-)Asphalt.
  2. Der Beurteilungspegel errechnet sich unter Verwendung des Lm25 und damit eines Referenz-Immissionspegels (in 25 Metern Entfernung), während sämtliche anderen aktuellen Vorschriften Schall-Leistungspegel und damit Emissionspegel verwenden.

Die wesentlichen Neuerungen in der RLS-19

  • Aktuelle Emissionskurven der Fahrzeugflotte
  • Modellbildung: Energetischer Ansatz, A-bewertet, längenbezogener Schallleistungspegel
  • Aufteilung der Quelllinien bei Fahrbahnen mit 1-5 und mehr Fahrstreifen
  • Differenziertes DSD-Wertsystem (vorher: DStrO), Festlegung des Verfahrens zur Ermittlung von DSD in der Prüfvorschrift TP KoSD-19
  • Steigungszuschlag für PKW und LKW
  • Emissionsseitiger Zuschlag bei Kreuzung/Lichtsignalanlagen, Kreisverkehr
  • Mehrfachreflexion und 2. Reflexion: Zur besseren Abbildung rückwärtiger Immissionsorte

Die RLS-19 in IMMI

Die RLS-19 ist in IMMI als neue Elementbibliothek implementiert und kann in der aktuellen Version IMMI 2020 eingesetzt werden.

Im Rahmen der Implementierung stehen zusätzlich zwei neue Funktionalitäten zur Verfügung.

  • Liste der Straßenoberflächen:
    Mit dieser Funktion können – zusätzlich zu den in der RLS-19 aufgelisteten Straßendeckschichtkorrekturen (DSD, SDT,FzG(v)) gemäß TP KoSD-19 – eigene Straßenoberflächen mit zugehörigen Korrekturwerten definiert werden. Die Definition erfolgt auf Basis einer bestehenden Straßendeckschichtkorrektur oder durch Anlegen individueller Geschwindigkeitsbereiche der einzelnen Fahrzeugklassen und Korrekturwerte.
  • Konvertierung von RLS-90-Straßen zu RLS-19-Straßen:
    Wenn Straßen vom Typ RLS-90 in Straßen vom Typ RLS-19 umgewandelt werden sollen, ist eine einfache „1:1“-Zuordnung der Parameter nicht möglich – insbesondere im Hinblick auf die Straßenbeläge sowie die Aufteilung des LKW-Anteils der RLS-90 auf die Anteile leichte LKW und schwere LKW der RLS-19. Um den Übergang zu erleichtern, wurde ein Straßen-Konvertierungs-Assistent entwickelt. Der Anwender kann verschiedene Parametersätze für die Umwandlung definieren und anwenden.

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