Die DIN 4109-2: Berechnung und Überlagerung mehrerer Lärmarten

Die DIN 4109-2: Schallschutz im Hochbau in der aktuellen Ausgabe vom Januar 2018 beschreibt ab Abschnitt 4.4.5 die rechnerische Ermittlung des Außenlärmpegels für die unterschiedlichen Lärmquellen, wie Straßen-, Schienen-, Luft, Wasserverkehr sowie Gewerbe/Industrie. In diesem Blogbeitrag zeigen wir Schritt für Schritt, wie die Berechnung gelingt.

Die Ermittlung der Beurteilungspegel von Verkehrslärm

Die Berechnungen des maßgeblichen Außenlärmpegels werden rechnerisch unter Nutzung der Software IMMI ermittelt. Die Berechnung erfolgt getrennt für jede Lärmart.

Die Ermittlung der Beurteilungspegel von Verkehrslärm (Straße und Schiene) ist nach der 16. BImSchV vorzunehmen, wobei zur Bildung des maßgeblichen Außenlärmpegels zu den errechneten Werten 3dB zu addieren sind (siehe Abschnitt 4.4.5.2 bzw. 4.4.5.3). Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 10 dB(A), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus einem um 3 dB erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 dB.

 

Der maßgebliche Außenlärmpegel bei Gewerbelärm

Bei Gewerbelärm wird in der Regel der für die jeweilige Gebietskategorie nach TA Lärm angegebene Richtwert für die Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels angesetzt, wobei der Richtwert mit 3 dB zu addieren ist. Besteht im Einzelfall die Vermutung, dass der Immissionsrichtwert nach TA Lärm überschritten wird, ist eine Berechnung des tatsächlichen Beurteilungspegels notwendig. Zur Bildung des maßgeblichen Außenlärmpegels sind zum errechneten Mittelungspegel 3 dB zu addieren.

 

Wie verhält es sich, wenn mehrere Lärmarten zusammenkommen?

Treten mehrere Lärmarten gleichzeitig auf, werden diese gemäß Abschnitt 4.4.5.7 aufsummiert. Dabei werden z.B. die ermittelten Beurteilungspegel gemäß 16. BImSchV für Verkehr getrennt für Tag (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) mit den Richtwerten der Gebietseinstufungen nach TA Lärm energetisch addiert, sofern keine Vermutung vorliegt, dass die TA Lärm Richtwerte überschritten werden.

Für den Einzelfall, dass eine Überschreitung des Richtwertes nach TA Lärm bekannt ist, wird der tatsächlich bestimmte Beurteilungspegel für die Aufsummierung herangezogen. Hierbei kann es sich in Allgemeinen Wohngebieten z.B. auch um einen Beurteilungspegel mit Berücksichtigung der Ruhezeit handeln.

Die Addition von 3 dB zur Bildung des maßgeblichen Außenlärmpegels darf dabei nur einmal, z.B. auf den Summenpegel, erfolgen.

 

Die Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels steht für Immissions- und Fassadenpegel sowie Raster zur Verfügung und kann jeweils für eine einzelne Lärmart (z. B. Schiene) oder für die Kombination von mehreren Lärmarten (z. B. Straße und Gewerbe) durchgeführt werden.

Im Rechenkontrollzentrum findet sie sich 

  • bei IP- und Fassadenpegel-Berechnungen unter dem Menüpunkt Extras > Maßgeblicher Außenlärmpegel > einzelne Lärmart bzw. > mehrere Lärmarten
  • bei Rastern unter dem Menüpunkt Extras | Spezialitäten | Maßgeblicher Außenlärmpegel | einzelne Lärmart bzw. mehrere Lärmarten.

 

Für die Überlagerung mehrerer Schallimmissionen empfehlen wir in der Regel folgende Vorgehensweise:

  1. Berechnung der Schallimmissionspegel der jeweiligen Lärmart > Ergebnisse abspeichern
  2. Aufruf der Funktion im RKZ unter Extras
  3. Aufruf des Makros zur Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels (hier: Auswahl bei Verknüpfung der Lärmarten Schiene und Industrie)
  4. Berechnung durchführen
  5. Automatische Anzeige der Ergebnistabelle

Tipp: Sie können die Ergebnisse auch im Lageplan visualisieren. Hierfür steht die aktuelle Farblegende für die Anzeige der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 45682:2020-04 – thematische Karten im Bereich des Schallimmissionsschutzes – zur Verfügung.

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