IMMI erleichtert die Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels nach DIN 4109 erheblich

Im Januar 2018 ist die überarbeitete DIN 4109 zum Schallschutz im Hochbau im Weißdruck erschienen.

Darin enthalten sind

  • eine Vorgehensweise zur Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels für unterschiedliche Lärmquellen sowie
  • eine Vorgehensweise zur pegelgenauen Ermittlung des erforderlichen bewerteten Bau-Schalldämm-Maßes des Gesamtaußenbauteils abhängig von der jeweiligen Nutzung.

Bislang war die Berücksichtigung unterschiedlicher Lärmarten sowohl aufgrund der unterschiedlichen Regelwerke als auch aufgrund pauschaler Zu- oder Abschläge nur schwer in einer Berechnung abbildbar. Vielmehr wurden die einzelnen Beurteilungspegel gemäß der jeweils zu berücksichtigenden Normen und Richtlinien getrennt voneinander bestimmt. Die anschließende Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels musste in einem separaten Schritt händisch oder via Excel durchgeführt werden.

Für ein Gebäude auf das Straßen-, Schienen und Gewerbelärm einwirkt waren damit folgende Schritte notwendig:

  1. Pauschale Berücksichtigung des Gewerbelärms gemäß DIN 4109
  2. Ermittlung des Schienenlärms gemäß 16. BImSchV in einem Berechnungsmodell
  3. Ermittlung des Straßenverkehrslärms gemäß 16. BImSchV in einem Berechnungsmodell
  4. Zusammenführen der Ergebnisse (händisch oder via Excel), u.U. unter Berücksichtigung einer Minderung des Beurteilungspegels für Schienenverkehr gemäß DIN 4109
  5. Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels

Alle diese Berechnungsschritte werden nun von IMMI vollständig übernommen. Der Zeitaufwand für die Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels wird damit erheblich reduziert. Gleichzeitig wird die durch die häufige Übertragung von Tabellenwerten hohe Fehleranfälligkeit deutlich minimiert. Da die pauschale Minderung von Schienenverkehrsgeräuschen um 5 dB derzeit in der Fachwelt noch kontrovers diskutiert wird, kann diese in IMMI manuell (zwischen 0 dB und 5 dB) eingestellt werden.

Die Berechnung in IMMI – Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels steht für Immissions- und Fassadenpegel sowie Raster zur Verfügung und kann jeweils für eine einzelne Lärmart (z. B. Schiene) oder für die Kombination von mehreren Lärmarten (z. B. Straße und Gewerbe) durchgeführt werden.

Im Rechenkontrollzentrum findet sie sich bei IP- und Fassadenpegel-Berechnungen unter dem Menüpunkt Extras | Maßgeblicher Außenlärmpegel | einzelne Lärmart bzw. mehrere Lärmarten und bei Rastern unter dem Menüpunkt Extras | Spezialitäten | Maßgeblicher Außenlärmpegel | einzelne Lärmart bzw. mehrere Lärmarten.

Für die Überlagerung mehrerer Schallimmissionen empfehlen wir in der Regel folgende Vorgehensweise:

  1. Berechnung der Schallimmissionspegel der jeweiligen Lärmart > Ergebnisse abspeichern
  2. Aufruf der Funktion im RKZ unter Extras
  3. Aufruf des Makros zur Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels (hier: Auswahl bei Verknüpfung der Lärmarten Schiene und Industrie)
  4. Berechnung durchführen
  5. Automatische Anzeige der Ergebnistabelle

Tipp: Sie können die Ergebnisse auch im Lageplan visualisieren. Hierfür steht die aktuelle Farblegende für die Anzeige der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 45682:2020-04 – thematische Karten im Bereich des Schallimmissionsschutzes – zur Verfügung.

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